Perspektiven schaffen –
Märkte öffnen – Werte ermitteln – Wege weisen – Kompetenz sichern
ZIEL GENAU stellt sich
unsere Ziviltechniker-Kanzlei den Herausforderungen in der Landwirtschaft!
In allen agrarischen Belangen bieten wir Ihnen
kompetente individuelle und zukunftsorientierte Lösungen an.
Was ist ein Ziviltechniker?
Staatlich befugte und beeidete
Ziviltechniker sind natürliche Personen, die mittels der vom Bundesministerium
für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ) verliehenen Befugnis in ingenieur-
oder naturwissenschaftlichen Fachgebieten freiberuflich tätig sind. Des
Weiteren sind Ziviltechniker gemäß § 292 Zivilprozessordnung mit „öffentlichem
Glauben” versehene Personen (öffentliche Urkundsperson). Sie sind berechtigt, im
Rahmen ihrer Befugnis öffentliche Urkunden zu erstellen, die von
Verwaltungsbehörden als offiziell beglaubigte Dokumente angesehen werden.
Durch ihr Leistungsspektrum sind Ziviltechniker:
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Planer
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Berater
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Prüfer und Gutachter
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Aufsichts- und Überwachungsorgane
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Mediatoren
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kommerzielle und organisatorische Abwickler von Projekten
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Treuhänder
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Vertreter des Auftraggebers vor Behörden und Körperschaften des
öffentlichen Rechts
Sie als Auftraggeber profitieren von den Diensten eines Ziviltechnikers wie
folgt:
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hohe Sachkenntnis
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verpflichtende Weiterbildung und Arbeit auf dem neuesten Stand
der Technik
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Unabhängigkeit: Verpflichtung gegenüber dem Auftraggeber und den
einschlägigen Gesetzen
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Verschwiegenheitspflicht: Ziviltechniker sind gesetzlich zur
Geheimhaltung aller Details, die sie im Zuge der Auftragsabwicklung erfahren,
angehalten.
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Flexibilität: Im Gegensatz zu Massenfertigungen ist Planung eine
sehr persönliche Dienstleistung. Auftraggeber bekommen eine maßgeschneiderte
Lösung für ihren Betrieb, die auf dessen individuelle Bedürfnisse eingeht.
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Gesetzlich geregelte Parteienvertretung: keine Sorge um
Vollmachten, keine Hindernisse im Bereich der aktuellen Rechtslage und dem
Stand der Technik. Im Verwaltungsverfahren sind Ziviltechniker oft die einzige
Schnittstelle zwischen dem Fachwissen des Technikers und dem Regelungsgeflecht,
in dem Juristen zu Hause sind.
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Öffentliche Urkundsfunktion: Anstatt der Behörde halten die
Ziviltechniker den Status quo objektiv und glaubhaft fest. Nicht umsonst wird
hierfür gerne der Begriff „technischer Notar” verwendet.