Perspektiven schaffen – Märkte öffnen – Werte ermitteln – Wege weisen – Kompetenz sichern

ZIEL GENAU stellt sich unsere Ziviltechniker-Kanzlei den Herausforderungen in der Landwirtschaft!

In allen agrarischen Belangen bieten wir Ihnen kompetente individuelle und zukunftsorientierte Lösungen an.

Was ist ein Ziviltechniker?

Staatlich befugte und beeidete Ziviltechniker sind natürliche Personen, die mittels der vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ) verliehenen Befugnis in ingenieur- oder naturwissenschaftlichen Fachgebieten freiberuflich tätig sind. Des Weiteren sind Ziviltechniker gemäß § 292 Zivilprozessordnung mit „öffentlichem Glauben” versehene Personen (öffentliche Urkundsperson). Sie sind berechtigt, im Rahmen ihrer Befugnis öffentliche Urkunden zu erstellen, die von Verwaltungsbehörden als offiziell beglaubigte Dokumente angesehen werden.

Durch ihr Leistungsspektrum sind Ziviltechniker:

·        Planer

·        Berater

·        Prüfer und Gutachter

·        Aufsichts- und Überwachungsorgane

·        Mediatoren

·        kommerzielle und organisatorische Abwickler von Projekten

·        Treuhänder

·        Vertreter des Auftraggebers vor Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts


Sie als Auftraggeber profitieren von den Diensten eines Ziviltechnikers wie folgt:

·        hohe Sachkenntnis

·        verpflichtende Weiterbildung und Arbeit auf dem neuesten Stand der Technik

·        Unabhängigkeit: Verpflichtung gegenüber dem Auftraggeber und den einschlägigen Gesetzen

·        Verschwiegenheitspflicht: Ziviltechniker sind gesetzlich zur Geheimhaltung aller Details, die sie im Zuge der Auftragsabwicklung erfahren, angehalten.

·        Flexibilität: Im Gegensatz zu Massenfertigungen ist Planung eine sehr persönliche Dienstleistung. Auftraggeber bekommen eine maßgeschneiderte Lösung für ihren Betrieb, die auf dessen individuelle Bedürfnisse eingeht.

·        Gesetzlich geregelte Parteienvertretung: keine Sorge um Vollmachten, keine Hindernisse im Bereich der aktuellen Rechtslage und dem Stand der Technik. Im Verwaltungsverfahren sind Ziviltechniker oft die einzige Schnittstelle zwischen dem Fachwissen des Technikers und dem Regelungsgeflecht, in dem Juristen zu Hause sind.

·        Öffentliche Urkundsfunktion: Anstatt der Behörde halten die Ziviltechniker den Status quo objektiv und glaubhaft fest. Nicht umsonst wird hierfür gerne der Begriff „technischer Notar” verwendet.