Bewertung und Gutachten

In der Landwirtschaft ist es immer wieder notwendig, Bewertungen von Liegenschaften, Gebäuden und Inventar durchführen zu lassen, sei es im Rahmen von Veräußerung, Teilung von Liegenschaften oder Erb-Auseinandersetzungen. Für jeden Betriebsführer ist es von zentraler Bedeutung, den Wert seines Betriebes zu kennen, um eine gestärkte Verhandlungsposition zu erhalten, worunter unter anderem Versicherungsfragen oder Bankgeschäfte fallen. Die Landwirtschaft ist nicht nur von den Finanzmärkten abhängig, sondern auch stark von Naturschutz- und Wasserschutzauflagen. Diese beeinflussen den Wert eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs und sind in Zahlen messbar.
Im Rahmen der Befugnis als Ingenieurkonsulent für Landwirtschaft können wir für Sie gerne Bewertungen und Gutachten erstellen. Wenn Sie Dienste von unserer Kanzlei annehmen, können Sie davon ausgehen, dass Ihre Angelegenheiten nach den geltenden Rechtsvorschriften und dem entsprechenden Fachwissen bestmöglich ausgearbeitet werden und wir Ihnen wertvolle Daten liefern.

Unsere Leistungen sind:

Bewertung von:

·        dem gesamten Betrieb

·        Grundstücken

·        Wohn- und Wirtschaftsgebäuden

·        lebendem und totem Inventar

·        technischer Ausstattung

·        Übernahmepreisen (Anerbgesetz)

·        Wertbestimmung bei Gründung von Kooperationen

·        Entschädigungs- und Enteignungsverfahren

·        Nutzungsbeschränkungen durch Natur-, Wasserschutz- und Umweltauflagen

·        Pachtwertbestimmung

·        Wildschäden

·        Versicherungsschäden

·        Produktionsausfälle

Gutachten:

·        Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) und Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) im Bereich der Landwirtschaft

·        Gutachten im Bereich des agrarischen Förderwesens